Steuern - Tipps und Tricks

Steuererklärung 2008: Schulgeld

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung
Guter Zahnersatz, Implantate und Inlays sind teuer, denn die Krankenkassen zahlen längst nicht mehr alles. Jetzt informieren und mit einer Zusatzversicherung für alle Fälle vorsorgen! » weiter…

Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht
Schadensersatzansprüche können Firmen schnell ruinieren. Treffen Sie entsprechende Vorkehrungen, sichern Sie Ihr Unternehmen mit einer Haftpflichtversicherung entsprechend ab! » weiter…

Günstige Lebensversicherung finden!

Lebensversicherung
Ob nun zur Altersvorsorge, zur Absicherung von Hinterbliebenen oder als Geldanlage, die richtige Lebensversicherung muss nicht teuer sein! Überzeugen Sie sich selbst! » weiter…

Eltern können in der Steuererklärung die Kosten für den Schulbesuch ihrer Kinder an einer Privatschule oder einer berufsbildenden Schule geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Schulbesuch im Prinzip als Ersatz für den Besuch an einer staatlichen Schule stattfindet und dass die Privat- oder Berufsschule staatlich anerkannt ist. In diesem Fall können 30 Prozent der Ausbildungskosten als Sonderausgaben abgesetzt werden, wobei ein Höchstbetrag von derzeit 5.000 Euro gilt. Bisher galt ein Maximalbetrag von 3.000 Euro. Um diesen Betrag komplett auszuschöpfen, müssten die Eltern pro Jahr 16.666 Euro für den Schulbesuch der Kinder bezahlen. Begünstigt ist allerdings tatsächlich nur das Schulgeld. Sonstige Kosten wie Unterbringung, Betreuung und Verpflegung gehören nicht dazu. Seit kurzem können die Schulgebühren selbst dann abgesetzt werden, wenn sich die Schule innerhalb der Europäischen Union im Ausland befindet. Allerdings gilt dies nur, wenn die Schule zu einem anerkannten Abschluss führt.

Weitere Steueränderungen 2008: