Steuern - Tipps und Tricks
Steuererklärung 2008: Schulgeld
Eltern können in der Steuererklärung die Kosten für den Schulbesuch ihrer Kinder an einer Privatschule oder einer berufsbildenden Schule geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Schulbesuch im Prinzip als Ersatz für den Besuch an einer staatlichen Schule stattfindet und dass die Privat- oder Berufsschule staatlich anerkannt ist. In diesem Fall können 30 Prozent der Ausbildungskosten als Sonderausgaben abgesetzt werden, wobei ein Höchstbetrag von derzeit 5.000 Euro gilt. Bisher galt ein Maximalbetrag von 3.000 Euro. Um diesen Betrag komplett auszuschöpfen, müssten die Eltern pro Jahr 16.666 Euro für den Schulbesuch der Kinder bezahlen. Begünstigt ist allerdings tatsächlich nur das Schulgeld. Sonstige Kosten wie Unterbringung, Betreuung und Verpflegung gehören nicht dazu. Seit kurzem können die Schulgebühren selbst dann abgesetzt werden, wenn sich die Schule innerhalb der Europäischen Union im Ausland befindet. Allerdings gilt dies nur, wenn die Schule zu einem anerkannten Abschluss führt.
Weitere Steueränderungen 2008:



Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
Steuern & Recht