Steuern - Tipps und Tricks
Steuererklärung 2008: Pendlerpauschale
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember letzten Jahres die Pendlerpauschale für verfassungwidrig erklärt und zwar rückwirkend seit der Einführung im Jahr 2007. Solang bis sich die Regierung nun zu einer gesetzlichen Neuregelung duchgerungen hat, gilt das alte Recht. Für die Steuerpflichtigen bedeutet dies, dass alle alten Steuerbescheide der neuen Rechtssituation entsprechend angepasst werden. In der Steuererklärung 2008 kann nun die Entferungungspauschale für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer geltend gemacht werden. Absetzbar sind 30 Cent je gefahrenen Kilometer. Allerdings darf nur die einfache Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden. Außerdem können Arbeitnehmer durch das genante Urteil nun in der Lohnsteuerkarte für 2009 einen entsprechenden Freibetrag eintragen lassen lassen. Wer dies bereits getan hat, kann sich den Freibetrag nach der widerrechtlich gekürzten Entfernungspauschale vom Finanzamt nachträglich erhöhen lassen.
Weitere Steueränderungen 2008:



Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
Steuern & Recht