Steuern - Tipps und Tricks
Steuererklärung 2008: Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist zum Jahreswechsel auf 3.864 Euro erhöht worden. Rechnet man den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- bzw. Ausbildungsbedarf hinzu, dann ergeibt sich ein steuerlich zu berücksichtigender Gesamtfreibetrag von 6.024 Euro. Das Kindergeld wurde ebenfalls geringfügig angehoben. Bei den meisten Menschen dürfte die Erhöhung des Freibetrages nur eine Randnotiz sein. Lediglich fünf Prozent aller Steuerzahler können dadurch tatsächlich einen zusätzlichen Einkommenssteuervorteil verbuchen. Für den Rest bleibt es bei der Förderung durch das bereits während des letzten Jahres ausbezahlte Kindergeld bzw. bei der Nichtinanspruchnahme des Freibetrages auf Grund fehlender Voraussetzungen.
Weitere Steueränderungen 2008:



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