Steuern - Tipps und Tricks
Steuererklärung 2008: Haushaltshilfen
Genau wie im vorangegangenen Jahr können Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft beispielsweise die Kosten für die Treppenhausreinigung, die Putzfrau oder den Gärtner. Jeweils 20 Prozent der Aufwendungen können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, jedoch maximal nur 600 Euro. Seit kurzem gilt diese Regelung auch für Dienstleistungen bei Immobilien, die sich in einem anderen EU-Land befinden, z.B. einem Ferienhaus auf Mallorca. Bei Pflegedienstleistungen gilt ein höherer Freibetrag von 1.200 Euro. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Regeulung um eine Steuerermäßigung handelt. Der Steuerpflichtige bekommt also sein Geld komplett zurückerstattet. Die Belege für haushaltsnahe Dienstleistungen müssen nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden. Allerdings sollten sie dennoch aufbewahrt werden, denn die Finanzbehörden können im Nachhinein jederzeit die Einreichung der Rechnungen verlangen.
Weitere Steueränderungen 2008:



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