Steuern - Tipps und Tricks

Steuererklärung 2008: Handwerkerleistungen

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Wer sich im letzten Jahr die Waschmaschine reparieren lassen hat oder die eignene Wohnung mit neuen Türen versehen hat, kann solche Handwerkerleistungen bei der Einkommenssteuer geltend machen. Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können 20 Prozent der Kosten allerdings maximal 6.000 Euro in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass auf der Handwerkerrechnung die Lohn- und Materialkosten jeweils suaber getrennt ausgewiesen werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass nur die tatsächlichen Lohnkosten steuerlich berücksichtigt werden. Außerdem sollte die Rechnung möglichst per Überweisung beglichen werden. Es kann zwar sein, dass das Finanzamt Kulanz walten lässt und Barzahlung gegen Quittung ebenfalls akzeptiert. Darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen.

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