Steuertipps
Spenden an Stiftungen
Auch wenn es nur wenige Menschen betrifft, soll es hier nicht unerwähnt bleiben, dass Spenden an Stiftungen in Zukunft stärker steuerlich gefördert werden. Aus diesem Grund hat man jetzt die Freibeträge für Spenden an Stiftungen, die dann als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer abgezogen werden können, um einiges angehoben. Nämlich von bisher 307.000 Euro pro Jahr euf eine Million Euro pro Jahr. Außerdem sind jetzt nicht nur reine Stiftungsneugründungen, sondern auch Zustiftungen in der besagten Höhe abzugsfähig.
Weitere Tipps und Tricks zu Steuerthemen:
- • Pendlerpauschale - Freibetrag eintragen
- • Streichung der Pendlerpauschale
- • Experten raten zur jährlichen Abgabe der Steuererklärung
- • Lohnsteuer und Einkommenssteuer bei Verheirateten
- • Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen
- • Reduzierung der Grundsteuer bei nicht vermieteten Immobilien
- • Verluste bei der Vermietung einer Ferienwohnung
- • Widerspruch gegen Steuerbescheid bei Bauherrenmodellen
- • Werbungskosten und Lohnsteuer
- • Geldanlagen im Ausland
- • Werbungskosten für leerstehende Wohnung absetzen
- • Beiträge zur Riester-Rente in der Steuererklärung angeben
- • Honorare für ehrenamtliche Tätigkeiten absetzen
- • Kosten für Computerprogramme absetzen



Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
