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Spenden an Stiftungen

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Auch wenn es nur wenige Menschen betrifft, soll es hier nicht unerwähnt bleiben, dass Spenden an Stiftungen in Zukunft stärker steuerlich gefördert werden. Aus diesem Grund hat man jetzt die Freibeträge für Spenden an Stiftungen, die dann als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer abgezogen werden können, um einiges angehoben. Nämlich von bisher 307.000 Euro pro Jahr euf eine Million Euro pro Jahr. Außerdem sind jetzt nicht nur reine Stiftungsneugründungen, sondern auch Zustiftungen in der besagten Höhe abzugsfähig.

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