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Spenden als Sonderausgaben

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Dass Spenden bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, ist eigentlich nichts neues. Dennoch sollte diese Möglichkeit der geschickten Ausnutzung der deutschen Steuergesetzgebung um Steuern zu sparen an dieser Stelle nochmals erwähnt werden, zumal sich in diesem Jahr die Obergrenzen für die maximale Abzugsfähigkeit verändert haben. Demnach können jetzt Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent der Einkünfte (bislang waren es 10 Prozent) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Zurücktragen von Spenden in den vorangegangenen Veranlagungszeitraum ist allerdings seit 2007 nicht mehr möglich.

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