Steuertipps

Beiträge zur Riester-Rente in der Steuererklärung angeben

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Die staatliche Förderung bei der Riester Rente besteht zum einen in Zulagen zu den eigenen Beiträgen. Darüber hinaus können unter Umständen Steuern gespart werden, wenn die Beiträge zur Riester-Rente bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Um sich die Vorteile zu sichern, ist es jedoch nötig, die Zulagen jedes Jahr zu beantragen (es sei denn man stellt einen Dauerzulageantrag) und die Anlage AV der Steuererklärung ordnungsgemäß auszufüllen. Die Riester-Beiträge gehören hierbei in die Rubrik 'Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach 10 EStG'. Außerdem müssen in diese Anlage noch die selbst geleisteten Beiträge zur Riester Rente sowie das beitragspflichtige Einkommen eingetragen werden. Sofern man selbst unmittelbar einen Förderungsanspruch hat und nicht nur auf Grund des Ehepartners mitsparen darf, muss das entsprechende Feld zur unmittelbaren Begünstigung angekreut werden. Das Finanzamt überprüft dann automatisch, ob der Steuervorteil größer ist, als die geleisteten Zulagen und berücksichtigt dies bei der Berechnung der jährlichen Einkommenssteuer. Wer Probleme beim Ausfüllen des Formulars hat, findet auf der Rückseite der amtlichen Vordrucke eine Ausfüllanleitung oder kann sich seinem Steuerberater sowie beim Vermittler bzw. Anbieter seiner Riester-Rente diesbezüglich Rat einholen.

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