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Pendlerpauschale - Freibetrag eintragen

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Da die gerade erst eingeführte Streichung der Pendlerpauschale möglicherweise verfassungswidrig ist, sollten sich Arbeitnehmer auf Ihrer Lohnsteuerkarte im Zuge des sogenannten "vorläufigen Rechtsschutzes" mit Verweis auf die aktuelle Rechtssprechung den entsprechenden Freibetrag für ihren täglichen Arbeitsweg eintragen lassen. Und zwar mit Berücksichtigung der ersten 20 Kilometer (dies sind immerhin 6 Euro täglich). Falls das Finanzamt ablehnt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die gesamten Werbungskosten 1520 Euro übersteigen.

siehe hierzu auch: Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, AZ: 7 V 21/07

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