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Man muss sich nicht unbedingt gemeinnützig engagieren um in den Genuss von Steuervorteilen zu kommen, Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten bleiben sowieso bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei. Und diese Grenze wurde erst kürzlich von 1848 auf 2000 Euro pro Jahr angehoben. Bis zu diesem Betrag kann also neben dem normalen Job noch etwas Geld steuerfrei hinzu verdient werden. Damit erhofft sich der Staat mehr bürgerliches Engagement, z.B. als Betreuer, Erzieher, Übungsleiter, Ausbilder, Berater im Dienst von öffentlichen Institutionen und Einrichtungen.

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