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Eine relativ neue Möglichkeit, um Steuern zu sparen, ist die Berücksichtigung der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, für geringfügige Beschäftigungen in einem Privathaushalt sowie für Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Bis zu 600 Euro pro Jahr können so bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Damit die Aufwendungen anerkannt werden, bedarf es allerdings einiger Voraussetzungen. Steuerlich berücksichtigt werden nur die reinen Arbeitskosten, Materialkosten und andere Nebenkosten können nicht angesetzt werden. Zum Nachweis beim Finanzamt ist eine korrekt ausgestellte Handwerkerrechnung mit ordnungsgemäß ausgewiesener Mehrwertsteuer vorzulegen. Darüber hinaus erkennt das Finanzamt die Kosten erst an, wenn der Rechnungsbetrag bereits beglichen wurde. Inwieweit eine Barzahlung gegen Quittung von den Finanzbehörden akzeptiert wird ist momentan noch strittig, daher empfiehlt sich als Zahlungsmethode die Banküberweiung des offenen Betrages. Injedem Fall muss die erfolgte Zahlung im Zweifel durch einen entsprechenden Nachweis (z.B. Kontoauszug) belegt werden.

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