Steuertipps
Geldanlagen im Ausland
Geldanlagen außerhalb Deutschlands sind immer noch eine beliebte Möglichkeit, um sein Erspartes vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Allerdings werden die Informationsmöglichkeiten der Finanzbehörden immer besser und durch die Vernetzung innerhalb Europas dürfte es zunehmend schwerer werden, der Besteuerung zu entgehen. Wer beispielsweise sein Geld im Ausland angelegt hat und dieses irgendwann wieder zurückholt, sollte dem Finanzamt daraufhin plausibel klarmachen können, was daraus geworden ist. Denn normalerweise wird der Ertrag in diesen Fällen komplett besteuert. Einfach verschweigen ist jedenfalls keine gute Lösung, denn dann beginnen die Finanzbehörden bzw. die Steuerfahndung zu ermitteln und schätzen im Zweifel die Erträge aus dem angelegten Vermögen. In einem kürzlich vor dem Finanzgericht behandelten Fall behauptete ein Anleger, dass er sein Geld, nachdem er es aus der Schweiz zurückgeholt hat, einfach in seinem heimischen Tresor aufbewahrte, ohne dass es Zinsen oder Erträge abgeworfen hätte. Aus diesem Grund hatte er das zurückgeholte Vermögen einfach nicht in der Steuererklärung angegeben, solang bis eines Tages die Steuerfahndung vor der Tür stand. Das Gericht glaubte die Geschichte vom Sparstrumpf nicht. Der Mann, der als Geldanlage-Profi galt und noch andere Kapitalanlagen im Ausland besass, musste die entsprechenden Steuern nachzahlen.
siehe Urteil des saarländischen Finanzgerichts, AZ: 1 K 1391/03
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