Steuertipps

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen

Private Krankenversicherung (PKV) - jetzt vergleichen!

Private Krankenversicherung
Informieren Sie sich unverbindlich über die Leistungen der privaten Krankenversicherung. Vergleichen Sie zahlreiche Anbieter. Wechseln Sie noch heute und sparen Sie dabei bares Geld. » weiter…

Günstige Lebensversicherung finden!

Lebensversicherung
Ob nun zur Altersvorsorge, zur Absicherung von Hinterbliebenen oder als Geldanlage, die richtige Lebensversicherung muss nicht teuer sein! Überzeugen Sie sich selbst! » weiter…

Günstige Immobilienfinanzierung mit einem Riester-Darlehen - jetzt Konditionen vergleichen!

Riester-Darlehen
Für den Traum von den eigenen vier Wänden gibt es jetzt sogar staatliche Zulagen, denn die Riester-Förderung wird jetzt auch auf Darlehen zur Finanzierung von Immobilien gezahlt. » weiter…

Vor der Abgabe der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 beim Arbeitgeber können auf der Karte diverse Freibeträge eingetragen werden. Dadurch kommt es letzten Endes nicht zu einer Steuerermäßigung, denn ohne Eintragung der Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte gibt es zusammen mit der Steuererklärung die entsprechende Rückerstattung. Trotzdem kann eine Eintragung der Freibeträge sinnvoll sein, denn bestimmte Aufwendungen können bereits beim Lohnsteuerabzug zu einer Steuerermäßigung und damit zu mehr Geld in der Lohntüte führen - sofort.

Freibeträge können beispielsweise für Werbungskosten angegeben werden. Sofern sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro pro Jahr übersteigen, können solche Werbungskosten bei allen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit eingetragen werden. Besonders für Arbeitnehmer die jeden Tag eine weite Strecke zu ihrem Arbeitgeber zurücklegen müssen könnte dieser Punkt interessant sein. Insbesondere nachdem vor kurzem das Bundesverfassungsgericht in einem entsprechenden Urteil klargestellt hat, dass nunmehr wieder für die gesamte Strecke des Arbeitsweges die Entfernungspauschale von 30 Cent je gefahrenen Kilometer geltend gemacht werden kann.

Weitere möglicherweise zu berücksichtigenden Kosten sind erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten oder diverse Sonderausgaben (z.B. Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten, bestimmte Versorgungsleistungen, Kirchensteuerzahlungen, Berufsausbildungskosten). Allerdings ist hier zu beachten, dass in einigen Fällen nur ein prozentualer Anteil vom Gesamtbetrag oder nur ein bestimmter Maximalbetrag erstattungspflichtig ist. Ebenso können außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, sofern sie die zumutbare Belastung eines Arbeitnehmers pro Jahr übersteigen (600 Euro insgesamt). Weiterhin können als Freibeträge auch Verluste aus anderen Einkunftsarten eingetragen werden. Verluste aus Vermietung und Verpachtung können für alle Objekte ungeachtet der gewählten Abschreibungsmethode geltend gemacht werden, außer im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung des jeweiligen Objektes. Ebenso können Verluste aus Gewerbebetrieb berücksichtigt werden oder die angefallenen Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungen.

Sämtliche Freibeträge müssen beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Von dort erhält der Arbeitnehmer dann eine Bescheinigung mit deren Hilfe der ermittelte Freibetrag in die Lohnsteuerkarte übernommen werden kann. Je eher man sich um die Eintragung des Freibetrages kümmert, desto eher werden sich eventuelle Lohnsteuerabzüge im Geldbeutel bemerkbar machen.

Weitere Tipps und Tricks zu Steuerthemen:


» Alle Steuertipps im Überblick