Steuertipps

Erstattung von Dienstreisen

Günstige Baufinanzierung

Baufinanzierung
Schluss mit dem Vergleichen der Konditionen verschiedener Banken. Wir durchsuchen für Sie den Markt nach individuell günstigen Hypothekendarlehen. Kostenlos und unverbindlich! » weiter…

Pflegeversicherung vergleichen!

Private Pflegeversicherung
Günstige Absicherung gegen private Zuzahlungen für häusliche oder stationäre Pflege im Alter, wenn die normale gesetzliche Pflegeversicherung nicht mehr ausreicht. » weiter…

Hausratversicherung vergleichen

Hausratversicherung
Auch wenn Sie keine großen Schätze besitzen oder es zumindest nicht vermuten, besser Sie versichern Ihr Eigentum bei Einbruch, Diebstahl, Brand und Sturm zum Neuwert. » weiter…

Die Kosten für eine Dienstreise bleiben normalerweise unversteuert, wenn diese der Arbeitgeber zahlt und wenn sie unterhalb einer bestimmten Grenze liegen. Wird die Dienstreise nicht vom Arbeitgeber erstattet, dann ist trotzdem ein Ansatz als Werbungskosten möglich. Allerdings hat sich zum Jahr 2008 bezüglich der Abzugsfähigkeit von Dienstreisekosten einiges geändert. So können beispielsweise Übernachtungen nicht mehr wie bisher auch ohne Nachweis mit pauschal 20 Euro je Nacht als Werbungskosten angesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber allerdings die Kosten erstattet, dann darf er die Pauschale verwenden. Mit der Gesetzesänderung werden auch mehr Reisen als Dienstreisen anerkannt. Es entfällt beispielsweise die starre 3-Monate-Regelung für längerfristige auswärtige Tätigkeiten sowie für eine Anerkennung nötige Mindestenfernung von der Wohnung von 30 Kilometern.

Weitere Tipps und Tricks zu Steuerthemen:


» Alle Steuertipps im Überblick