Steuertipps
Erstattung von Dienstreisen
Die Kosten für eine Dienstreise bleiben normalerweise unversteuert, wenn diese der Arbeitgeber zahlt und wenn sie unterhalb einer bestimmten Grenze liegen. Wird die Dienstreise nicht vom Arbeitgeber erstattet, dann ist trotzdem ein Ansatz als Werbungskosten möglich. Allerdings hat sich zum Jahr 2008 bezüglich der Abzugsfähigkeit von Dienstreisekosten einiges geändert. So können beispielsweise Übernachtungen nicht mehr wie bisher auch ohne Nachweis mit pauschal 20 Euro je Nacht als Werbungskosten angesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber allerdings die Kosten erstattet, dann darf er die Pauschale verwenden. Mit der Gesetzesänderung werden auch mehr Reisen als Dienstreisen anerkannt. Es entfällt beispielsweise die starre 3-Monate-Regelung für längerfristige auswärtige Tätigkeiten sowie für eine Anerkennung nötige Mindestenfernung von der Wohnung von 30 Kilometern.
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