Steuern

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Seit Anfang 2009 gilt in Deutschland ein neues Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht. Damit reagierte die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Ungleichbehandlung bei der Bewertung verschiedener Vermögenswerte angemahnt hatte. Beispielsweise wurden Immobilien bislang generell nur mit der Hälfte des Wertes angesetzt. Kernpunkt der neuen Erbschaftssteuergesetze ist nun die Bewertung aller Vermögenswerte mit einem realistischen Wert, so auch Immobilien. Wenn Kinder oder Ehegatten des Erblasser künftig das geerbte Haus oder die geerbte Wohnung mindestens 10 Jahre lang selber bewohnen und der Verstorbene zuvor ebenfalls die Immobilie selbst bewohnt hatte, dann wird keine Erbschaftssteuer fällig. Bei Kindern ist die Befreiung von der Erbschaftssteuer nur auf Immobilien mit weniger als 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Darüber hinaus wurden die allgemeinen Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer angehoben. Erblasser dürfen nun beispielsweise ihren Kinder Vermögen im Wert von bis zu 400.000 Euro steuerfrei vererben. Zuvor waren es lediglich 205.000 Euro.