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Einkommenssteuer für Preisgeld aus Fernsehshow

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Nicht nur im Fernsehen gibt es zahlreiche Formate, wo es auch etwas zu gewinnen gibt. Allerdings darf man nicht vergessen, dass solche Preisgelder in einigen Fällen ganz normal der Einkommenssteuer unterliegen und in der jährlichen Steuererklärung dementsprechend angegeben werden müssen. Im Zweifel sollte man diesbezüglich also lieber den Steuerberater kontaktieren, als später eventuell viel Geld nachzubezahlen. Das musste kürzlich eine Frau schmerzlich erfahren, die in einer Fernsehshow 250.000 Euro gewonnen hatte, weil sie ihren Freunden und ihrer Familie glaubhaft machte, dass der neue Mann an ihrer Seite tatsächlich die Liebe ihres Lebens sei und die beiden nun heiraten wollten, trotz der vom Sender eingebauten Hindernisse und Schwierigkeiten. Solche Fernsehshows sind nicht mit Gewinnen aus Rennwetten vergleichbar, die ja einkommenssteuerfrei sind, wenn sie außerhalb von landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben durchgeführt werden. Und zwar deshalb, weil bei Rennwetten die Spieltätigkeit und der Spieleinsatz keine Leistungen sind, die vergütet werden. Anders sieht das im Fall der Fernsehshow aus. Hier hat die Teilnehmerin durchaus eine Leistung gegenüber dem Sender erbracht und ist dafür entsprechend entlohnt wurden, was für die junge Frau zur Folge hat, dass sie die nicht geringe Einkommenssteuer für die Gewinnsumme nachzahlen muss.

siehe hierzu: Urteil des Bundesfinanzhofes, AZ: IX R 39/06

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