Steuertipps
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Viele Menschen engagieren sich in ihrer Freizeit im gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich, um anderen Gutes zu tun. Manchmal erhält man dafür auch eine kleine oder große Aufwandsentschädigung, die steuerlich als Einnahme zu behandeln und damit ordnungsgemäß zu versteuern ist. Seit Anfang des Jahres gibt es allerdings einen veränderten Freibetrag für nebenberufliche Einnahmen aus gemeinnützigen Tätigkeiten. Dieser beträgt 500 Euro pro Jahr und kann zusätzlich zum normalen Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten geltend gemacht werden.
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