Steuertipps

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Pflegeversicherung vergleichen!

Private Pflegeversicherung
Günstige Absicherung gegen private Zuzahlungen für häusliche oder stationäre Pflege im Alter, wenn die normale gesetzliche Pflegeversicherung nicht mehr ausreicht. » weiter…

Günstiger Ratenkredit

Ratenkredit
Ob Harley Davidson, die lange geplante Weltreise oder die Renovierung der Wohnung. Erfüllen Sie sich Ihre Wünsche mit einem Ratenkredit. Jetzt Infos anfordern! » weiter…

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung
Guter Zahnersatz, Implantate und Inlays sind teuer, denn die Krankenkassen zahlen längst nicht mehr alles. Jetzt informieren und mit einer Zusatzversicherung für alle Fälle vorsorgen! » weiter…

Viele Menschen engagieren sich in ihrer Freizeit im gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich, um anderen Gutes zu tun. Manchmal erhält man dafür auch eine kleine oder große Aufwandsentschädigung, die steuerlich als Einnahme zu behandeln und damit ordnungsgemäß zu versteuern ist. Seit Anfang des Jahres gibt es allerdings einen veränderten Freibetrag für nebenberufliche Einnahmen aus gemeinnützigen Tätigkeiten. Dieser beträgt 500 Euro pro Jahr und kann zusätzlich zum normalen Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten geltend gemacht werden.

Weitere Tipps und Tricks zu Steuerthemen:


» Alle Steuertipps im Überblick