Steuertipps

Aufwendungen für betrieblich genutzten Pkw

Bau Haftpflichtversicherung

Bauherren Haftpflicht
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Zahnzusatzversicherung

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Wohngebäudeversicherung

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Finanzielle Sicherheit für alle Hausbesitzer, keine Angst mehr vor Schäden durch Brand, Hagel oder Sturm. Informieren Sie sich jetzt über eine passende Gebäudeversicherung! » weiter…

Wer als Unternehmer ein Auto besitzt und dieses sowohl für private, als auch für geschäftliche Fahrten benutzt, der steht vor der Frage, ob der Pkw bei der Erstellung der Steuererklärung dem Betrieb oder dem Privatbereich zugeordnet wird. Grundsätzlich ist beides möglich, in den meisten Fällen dürfte es günstiger sein, das Auto dem Betrieb zuzuordnen, da dann Ausgaben, die mit dem Pkw zusammenhängen (z.B. Versicherung, Werkstattkosten, Benzinkosten, Abschreibung) als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn des Unternehmers mindern. Ein paar Haken gibt es trotzdem. Die private Nutzung des Fahrzeuges muss in jedem Fall versteuert werden. Am einfachsten geht das mit der pauschalen Ein-Prozent-Methode. Dabei wird jeden Monat für die private Nutzung des Autos pauschal ein Prozent des Neuwagenwertes als Aufwand angesetzt, egal wie hoch die Nutzung tatsächlich war. Leider darf diese Regelung nur noch dann angewendet werden, wenn das Kraftfahrzeug zum sogenannten betriebsnotwendigen Vermögen gehört, das bedeutet, dass die betriebliche Nutzung die Privatfahrten überwiegt. Liegt die betriebliche Nutzung dagegen unter 50 Prozent müssen die tatsächlichen Gesamtaufwendungen für die Privatfahrten versteuert werden. Es gibt darüber hinaus noch eine weitere Ausnahme von der Ein-Prozent-Regelung bei Nebenjobs zusätzlich zur unternehmerischen Tätigkeit.

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