Steuern
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer kommt ohne Wenn und Aber. Ab dem 1. Januar 2009 werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kursgewinne mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent besteuert. Der Name Abgeltungssteuer leitet sich daher ab, dass mit diesem Steuersatz die Einkommenssteuer auf die genannten Einkünfte bereits abgegolten ist.
Auf den nächsten Seiten haben wir die wichtigsten Neuerungen und Änderungen, die in Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer auf Sie zukommen, noch einmal für Sie zusammengefasst:
- • Lebensversicherungen
- • Geschlossene Fonds
- • Hohe Rendite trotz Abgeltungssteuer
- • Wertpapiere in ausländischen Depots
- • Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
- • Vorteile von Dachfonds
- • Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer
- • Handlungsbedarf für den Anleger
- • Immobilien
- • Alte Zertifikate
- • Alte Wertpapiere
- • Sparbücher und Tagesgeld
- • Auswirkungen auf die Altersvorsorge
- • Auswirkungen auf die Einkommenssteuer
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