Steuern

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer kommt ohne Wenn und Aber. Ab dem 1. Januar 2009 werden alle Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kursgewinne mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent besteuert. Der Name Abgeltungssteuer leitet sich daher ab, dass mit diesem Steuersatz die Einkommenssteuer auf die genannten Einkünfte bereits abgegolten ist.

Auf den nächsten Seiten haben wir die wichtigsten Neuerungen und Änderungen, die in Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer auf Sie zukommen, noch einmal für Sie zusammengefasst:


» Alle Hinweise zur Abgeltungssteuer


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