Abgeltungssteuer
Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
Und noch eine schlechte Nachricht, die vor allem Aktionäre interessieren dürfte: Das Halbeinkünfteverfahren wird ab 2009 abgeschafft. Das bedeutet, dass Dividenden, die vorher nur zur Hälfte steuerpflichtig waren nun ebenfalls komplett bei der Ermittlung der Abgeltungssteuer berücksichtigt werden müssen. Dort wo Aktionäre früher also im schlimmsten Fall 22,5 Prozent Steuern bezahlten, wenn man mal von der maximal möglichen Steuerbelastung von 45 Prozent ausgeht, werden ab 2009 in jedem Fall ganze 25 Prozent an Steuern fällig. Das dies eine bedeutende Verschlechterung für Aktionäre bedeutet, muss wohl nicht gesondert erwähnt werden.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Wegfall der Spekulationsfrist
- • Sichern der alten Steuerregeln
- • Lebensversicherungen
- • Geschlossene Fonds
- • Hohe Rendite trotz Abgeltungssteuer
- • Wertpapiere in ausländischen Depots
- • Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
- • Vorteile von Dachfonds
- • Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer
- • Handlungsbedarf für den Anleger
- • Immobilien
- • Alte Zertifikate
- • Alte Wertpapiere
- • Sparbücher und Tagesgeld



Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
