Abgeltungssteuer

Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens

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Und noch eine schlechte Nachricht, die vor allem Aktionäre interessieren dürfte: Das Halbeinkünfteverfahren wird ab 2009 abgeschafft. Das bedeutet, dass Dividenden, die vorher nur zur Hälfte steuerpflichtig waren nun ebenfalls komplett bei der Ermittlung der Abgeltungssteuer berücksichtigt werden müssen. Dort wo Aktionäre früher also im schlimmsten Fall 22,5 Prozent Steuern bezahlten, wenn man mal von der maximal möglichen Steuerbelastung von 45 Prozent ausgeht, werden ab 2009 in jedem Fall ganze 25 Prozent an Steuern fällig. Das dies eine bedeutende Verschlechterung für Aktionäre bedeutet, muss wohl nicht gesondert erwähnt werden.

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