Abgeltungssteuer

Wegfall der Spekulationsfrist

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Die schlechte Nachricht gleich vorneweg: Die Steuerfreiheit von Gewinnen, die während der Spekulationsfrist realisiert wurden und die jährliche Freigrenze von 512 € pro Jahr nicht übersteigen, wird es in Zukunft nicht mehr geben. Egal wie lange ein Wertpapier in Zukunft vom Anleger gehalten wird, ein Viertel von den Einnahmen bekommt der (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Was bedeutet das nun für den einzelnen Anleger? Nun, durch die neue Regelung werden vor allem Spekulanten begünstigt, da sie jetzt ohne Rücksicht auf die Jahresfrist Wertpapiere kaufen und verkaufen können. Deutlich benachteiligt werden dagegen Anleger, die Aktien als Altersvorsorge über viele Jahre in ihrem Depot haben.

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