Abgeltungssteuer
Verrechnung von Gewinnen und Verlusten
Mit Einführung der Regeln zur Abgeltungssteuer können Anleger ab 2009 auch erstmals Verluste mit Kursgewinnen und Erträgen aus Zinsen, Dividenden und ähnlichem verrechnen. Für Fonds, Anleihen und Zertifikate gilt diese Regelung uneingeschränkt. Verluste bei Aktien können hingegen nur mit Gewinnen von Aktien ausgeglichen werden. Für Verluste, die noch vor Jahresbeginn 2009 realisiert wurden, gilt eine Übergangsregelung, die besagt, dass diese Gewinne bis Ende 2013 mit neuen Kursgewinnen verrechnet werden können, aber nicht mit laufenden Erträgen (wie Zinsen etc.). Die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten für ein bestimmtes Depot nimmt die kontoführende Bank vor. Nur dann, wenn die Übergangsregelung in Anspruch genommen werden soll, oder wenn Verluste aus einem Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnet werden sollen, muss die Verrechnung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung vorgenommen werden.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Abführung der Abgeltungssteuer
- • Steuerliche Behandlung von Riester-Rente und Rürup-Rente
- • Höhe des Sparerfreibetrages
- • Schenkung von Fondsanteilen
- • Ermittlung der steuerpflichtigen Kursgewinne
- • Kauf von thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds
- • Nachkauf von Fondsanteilen
- • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
- • Wegfall der Spekulationsfrist
- • Sichern der alten Steuerregeln
- • Lebensversicherungen
- • Geschlossene Fonds
- • Hohe Rendite trotz Abgeltungssteuer
- • Wertpapiere in ausländischen Depots



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