Hinweise zur Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer Steuersatz
Ab Januar 2009 gelten die Regelungen zur Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass Kapitalerträge nicht mehr so unterschiedlich wie bisher, sondern mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent versteuert werden. Dieser gilt für sämtliche Kapitalerträge, also für Dividenden, Kursgewinne oder Zinsen plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (sofern Kirchensteuerpflicht besteht). Die meisten Menschen werden durch die Abgeltungssteuer weniger an das Finanzamt bezahlen müssen, eine Gruppe wird sich jedoch nicht wirklich über die Neuregelung freuen: die Aktienbesitzer. Für sie gilt nämlich ab dem neuen Jahr der einheitliche Steuersatz wie für alle anderen. Damit entfällt das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren und die bisherige einjährige Spekulationsfrist. Nur wer noch bis zum Jahresende Aktien, Fonds oder Anleihen kauft, darf auch nach 2009 die Erträge steuerfrei einstreichen, wenn er die Papiere länger als ein Jahr hält, denn für diese Altbestände gilt das bisherige Recht zeitlich unbegrenzt weiter. Eine weitere Kürzung des Sparer-Freibetrages hat sich die Bundesregierung dann doch nicht erlaubt. Erbleibt wie bisher bei 801 Euro jährlich für Ledige und 1602 Euro für Verheirate.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Lebensversicherungen
- • Geschlossene Fonds
- • Hohe Rendite trotz Abgeltungssteuer
- • Wertpapiere in ausländischen Depots
- • Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
- • Vorteile von Dachfonds
- • Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer
- • Handlungsbedarf für den Anleger
- • Immobilien
- • Alte Zertifikate
- • Alte Wertpapiere
- • Sparbücher und Tagesgeld
- • Auswirkungen auf die Altersvorsorge
- • Auswirkungen auf die Einkommenssteuer



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