Abgeltungssteuer

Höhe des Sparerfreibetrages

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Wenigstens eine Bastion ist den Kleinanlegern noch geblieben: der Sparerfreibetrag (oder auch Sparerpauschbetrag genannt). Er beträgt ab 2009 pro Jahr für sämtliche Kapitalerträge 801 € je Person. Wer als Ehepaar zusammen veranlagt wird kann einen Sparerfreibetrag von 1602 € ansetzen. Ein paar Haken gibt es an der Sache dann aber doch noch. Ab 2009 werden nämlich solch schöne Dinge wie Depotgebühren, Börsenzeitschriften oder auch die Fahrten zu Hauptversammlungen nicht mehr als Werbungskosten anerkannt und sind somit auch nicht mehr steuerlich anrechenbar.

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