Abgeltungssteuer
Höhe des Sparerfreibetrages
Wenigstens eine Bastion ist den Kleinanlegern noch geblieben: der Sparerfreibetrag (oder auch Sparerpauschbetrag genannt). Er beträgt ab 2009 pro Jahr für sämtliche Kapitalerträge 801 € je Person. Wer als Ehepaar zusammen veranlagt wird kann einen Sparerfreibetrag von 1602 € ansetzen. Ein paar Haken gibt es an der Sache dann aber doch noch. Ab 2009 werden nämlich solch schöne Dinge wie Depotgebühren, Börsenzeitschriften oder auch die Fahrten zu Hauptversammlungen nicht mehr als Werbungskosten anerkannt und sind somit auch nicht mehr steuerlich anrechenbar.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Schenkung von Fondsanteilen
- • Ermittlung der steuerpflichtigen Kursgewinne
- • Kauf von thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds
- • Nachkauf von Fondsanteilen
- • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
- • Wegfall der Spekulationsfrist
- • Sichern der alten Steuerregeln
- • Lebensversicherungen
- • Geschlossene Fonds
- • Hohe Rendite trotz Abgeltungssteuer
- • Wertpapiere in ausländischen Depots
- • Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
- • Vorteile von Dachfonds
- • Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer



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