Abgeltungssteuer
Sparbücher und Tagesgeld
Wer momentan ein Sparbuch, Sparbrief, Tagesgeldkonto oder Festgeld besitzt und daraus Einnahmen erzielt, die über den Sparerfreibetrag hinausgehen, musste diese Einkünfte mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Und der kann im schlimmsten Fall bis zu 45 Prozent betragen. Mit Einführung der pauschalen Abgeltungssteuer wird sich die Situation in den meisten Fällen etwas verbessern. Dazu ein kleines Rechenbeispiel: Bei 5 Prozent Rendite pro Jahr, 2 Prozent Inflation und 35 Prozent Einkommenssteuersatz blieben bislang real 1,25 Prozent Rendite übrig, mit der Abgeltungssteuer sind es immerhin 1,75 Prozent.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Auswirkungen auf die Altersvorsorge
- • Auswirkungen auf die Einkommenssteuer
- • Kontenabfrage
- • Depotwechsel
- • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- • Rückerstattung der Abgeltungssteuer
- • Wahl des richtigen Bundesschatzbriefes
- • Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
- • Besteuerung von Immobilien und Gold
- • Verrechnung von Gewinnen und Verlusten
- • Abführung der Abgeltungssteuer
- • Steuerliche Behandlung von Riester-Rente und Rürup-Rente



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