Abgeltungssteuer

Schenkung von Fondsanteilen

Wohngebäudeversicherung

Gebäudeversicherung
Finanzielle Sicherheit für alle Hausbesitzer, keine Angst mehr vor Schäden durch Brand, Hagel oder Sturm. Informieren Sie sich jetzt über eine passende Gebäudeversicherung! » weiter…

Krankenversicherung vergleichen!

Gesetzliche Krankenkasse
Wieviel Krankenkassen-Beitrag bezahlen Sie eigentlich im Monat? Immer noch viel zu viel? Dann informieren Sie sich doch unverbindlich und kostenlos über die Alternativen! » weiter…

Günstige Baufinanzierung

Baufinanzierung
Schluss mit dem Vergleichen der Konditionen verschiedener Banken. Wir durchsuchen für Sie den Markt nach individuell günstigen Hypothekendarlehen. Kostenlos und unverbindlich! » weiter…

Mal angenommen Sie besitzen Anteile an einem Investmentfond, die bereits vor Einführung der Abgeltungssteuer erworben wurden und deren Kursgewinne steuerfrei sind, da die Mindest-Haltevfrist von einem Jahr bereits abgelaufen ist. Wenn Sie diese Fondsanteile nun auf jemand anderes übertragen wollen, zum Beispiel auf ihren Ehepartner, sollten Sie unbedingt ihre Bank davon in Kenntnis setzen, dass es sich bei dem Übertrag um eine Schenkung handelt. Denn nur in diesem Fall wird das Kreditinstitut die Wertpapiere zu den alten Anschaffungspreisen in seinen Büchern führen und Ihnen die steuerfreie Erzielung von Kursgewinnen ermöglichen. Eines sollte außerdem beachtet werden: Bei Schenkungen, die über den normalen Freibetrag hinausgehen fällt Schenkungssteuer für die Übertragung der Wertpapiere an.

Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:


» Alle Hinweise zur Abgeltungssteuer