Abgeltungssteuer
Schenkung von Fondsanteilen
Mal angenommen Sie besitzen Anteile an einem Investmentfond, die bereits vor Einführung der Abgeltungssteuer erworben wurden und deren Kursgewinne steuerfrei sind, da die Mindest-Haltevfrist von einem Jahr bereits abgelaufen ist. Wenn Sie diese Fondsanteile nun auf jemand anderes übertragen wollen, zum Beispiel auf ihren Ehepartner, sollten Sie unbedingt ihre Bank davon in Kenntnis setzen, dass es sich bei dem Übertrag um eine Schenkung handelt. Denn nur in diesem Fall wird das Kreditinstitut die Wertpapiere zu den alten Anschaffungspreisen in seinen Büchern führen und Ihnen die steuerfreie Erzielung von Kursgewinnen ermöglichen. Eines sollte außerdem beachtet werden: Bei Schenkungen, die über den normalen Freibetrag hinausgehen fällt Schenkungssteuer für die Übertragung der Wertpapiere an.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Ermittlung der steuerpflichtigen Kursgewinne
- • Kauf von thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds
- • Nachkauf von Fondsanteilen
- • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
- • Wegfall der Spekulationsfrist
- • Sichern der alten Steuerregeln
- • Lebensversicherungen
- • Geschlossene Fonds
- • Hohe Rendite trotz Abgeltungssteuer
- • Wertpapiere in ausländischen Depots
- • Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
- • Vorteile von Dachfonds
- • Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer
- • Handlungsbedarf für den Anleger



Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
