Abgeltungssteuer

Rückerstattung der Abgeltungssteuer

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Eine vor allem für Kleinanleger interessante Frage dürfte sein, ob man sich die bereits bezahlte Abgeltungssteuer erstatten bzw. auf die Einkommenssteuer anrechnen lassen kann, wenn der persönliche Steuersatz unterhalb des pauschalen Abgeltungssteuersatzes von 25 Prozent liegt. Die Antwort darauf ist eindeutig: ja, dies ist möglich. Allerdings muss der Anleger hierzu eine Einkommenssteuererklärung abgeben und seine Einküfte aus Kapitalvermögen sowie die bereits bezahlte Abgeltungssteuer dabei detailliert auflisten.

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