Abgeltungssteuer

Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer

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Der persönliche Steuersatz bei der Einkommenssteuer ist je nach Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens in Deutschland unterschiedlich hoch. Für geringe Einkommen sind 15 Prozent zu zahlen, Spitzenverdiener müssen bis zu 45 Prozent des Einkommens an das Finanzamt abführen. Bislang wurden Kapitaleinkünfte in der Einkommenssteuererklärung mit angegeben und eventuell zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer auf die Einkommenssteuerschuld angerechnet. Durch die Einführung der pauschalen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen wird sich an dieser Praxis erstmal nicht viel ändern, mit einem Unterschied: Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen nicht mehr zwingend in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, da die Besteuerung dieser Einkünfte mit der anonym von den Banken abgeführten Steuer bereits abgegolten ist. Steuerpflichtige mit einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent würden bei diesem pauschalen Verfahren allerdings benachteiligt und können sich die Differenz zu ihrem persönlichen Steuersatz erstatten lassen. Dazu gibt es ein Veranlagungswahlrecht, welches im Prinzip genauso funktioniert wie die bisherige Regelung. Das bedeutet der Anleger gibt freiwillig in der Einkommenssteuererklärung die Einkünfte aus Kapitalvermögen an und erhält die zuviel gezahlte Steuer erstattet bzw. auf die Einkommenssteuer angerechnet. Für Besserverdiener mit einem Steuersatz höher als 25 Prozent lohnt sich dieses Wahlrecht nicht, sie stellen sich mit der normalen pauschalen Methode besser. Um dem Staat kein Geld zu schenken ist es also vor allem wichtig, den persönlichen Einkommenssteuersatz zu kennen und damit zu wissen, ob sich die Veranlagung der Kapitaleinkünfte lohnt, oder nicht.

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