Abgeltungssteuer
Nichtveranlagungsbescheinigung
Die Steuern, die im Rahmen der Abgeltungssteuer an das Finanzamt zu entrichten sind, werden normalerweise ganz automatisch von der jeweils kontoführenden Bank abgeführt. Auch dann, wenn der Kontoinhaber keine Steuererklärung abgeben muss, weil er zum Beispiel zu wenig verdient. Verhindert werden kann dies nur durch die rechtzeitige Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung, die auf Antrag beim Finanzamt zu erhalten ist. Ansonsten schaut die Bank nur, ob aktuell irgendwelche Freistellungsaufträge eingetragen sind und führt die Steuern für alle Erträge, die darüber hinaus gehen automatisch ans Finanzamt ab. Die aktuellen Sparerfreibeträge sind 801 € für Ledige und 1602 € für Verheiratete.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
- • Besteuerung von Immobilien und Gold
- • Verrechnung von Gewinnen und Verlusten
- • Abführung der Abgeltungssteuer
- • Steuerliche Behandlung von Riester-Rente und Rürup-Rente
- • Höhe des Sparerfreibetrages
- • Schenkung von Fondsanteilen
- • Ermittlung der steuerpflichtigen Kursgewinne
- • Kauf von thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds
- • Nachkauf von Fondsanteilen
- • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
- • Wegfall der Spekulationsfrist
- • Sichern der alten Steuerregeln
- • Lebensversicherungen



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