Abgeltungssteuer

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Die Steuern, die im Rahmen der Abgeltungssteuer an das Finanzamt zu entrichten sind, werden normalerweise ganz automatisch von der jeweils kontoführenden Bank abgeführt. Auch dann, wenn der Kontoinhaber keine Steuererklärung abgeben muss, weil er zum Beispiel zu wenig verdient. Verhindert werden kann dies nur durch die rechtzeitige Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung, die auf Antrag beim Finanzamt zu erhalten ist. Ansonsten schaut die Bank nur, ob aktuell irgendwelche Freistellungsaufträge eingetragen sind und führt die Steuern für alle Erträge, die darüber hinaus gehen automatisch ans Finanzamt ab. Die aktuellen Sparerfreibeträge sind 801 € für Ledige und 1602 € für Verheiratete.

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