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Mit dem Inkrafttreten der Regelungen zur Abgeltungssteuer werden Kapitaleinkünfte mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent besteuert und müssen nicht mehr unbedingt in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Rechnet man den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzu beträgt die Steuer höchstens 28 Prozent. Besteuert werden nahezu alle Erträge aus Geldanlagen, die den Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro jährlich (1602 Euro bei Verheirateten) übersteigen. Die Besteuerung von Kapitaleinkünften wird dadurch für den Einzelnen zwar nicht unbedingt günstiger, aber doch zumindest einfacher, denn mit der anonymen Abführung der Ertragssteuer durch die Banken ist die Besteuerung abgegolten. Theoretisch muss sich der Anleger also um weniger Dinge kümmern als bisher, mal abgesehen von der notwendigen Anpassung der eigenen Anlagestrategie an die Regelungen zur Abgeltungssteuer.

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