Abgeltungssteuer
Nachkauf von Fondsanteilen
Daß vor Ende 2008 erworbene Altbestände nicht zur Abgeltungssteuer herangezogen werden ist ja schön und gut, wenn von derselben Anlageform jedoch später Anteile nachgekauft werden, gibt es einiges zu beachten. Wenn beispielsweise von einem Fondssparplan nach 2009 Anteile nachgekauft wurden, dann gelten bei einem späteren Verkauf von einzelnen Anteilen immer die zuerst erworbenen als verkauft. Das wäre insofern ungünstig, da dies ja die Anteile waren, die vor 2009 erworben wurden und deren Kursgewinnen nach Ablauf der einjährigen Haltefrist als steuerfrei gelten. Umgehen kann man dies nur, indem man Anteile von Fonds, die nach 2009 dazugekauft werden sollen, einfach in ein anderes Depot legt, als die bereits vorhandenen Stücke. Ob das neue Depot unbedingt bei einer anderen Bank bzw. einem anderen Kreditinstitut eröffnet werden wollte, als das bestehende Depot, darüber sind sich die Fachleute bislang noch nicht einig.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
- • Wegfall der Spekulationsfrist
- • Sichern der alten Steuerregeln
- • Lebensversicherungen
- • Geschlossene Fonds
- • Hohe Rendite trotz Abgeltungssteuer
- • Wertpapiere in ausländischen Depots
- • Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
- • Vorteile von Dachfonds
- • Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer
- • Handlungsbedarf für den Anleger
- • Immobilien
- • Alte Zertifikate
- • Alte Wertpapiere



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