Hinweise zur Abgeltungssteuer

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Obwohl Lebensversicherungen im Vergleich zu anderen Altersvorsorge-Produkten oftmal etwas unflexibel wirken, könnten sie von der Einführung der Abgeltungssteuer besonders profitieren. Policen, die mindestens 12 Jahres gehalten werden und noch vor 2005 abgeschlossen wurden, sind komplett steuerfrei. Das gilt auch, wenn sie vorzeitig gekündigt oder verkauft werden. Neuere Verträge sind zumindest steuerlich begünstigt, wenn der Vertrag bereits 12 Jahre besteht und mindestens bis zum 60. Lebensjahr läuft. Dann muss bei Auszahlung der Versicherungssumme in einem Betrag lediglich der halbe Gewinn versteuert werden. Bei vorzeitiger Kündigigung der Lebensversicherung nach dem 60. Lebensjahr gilt dasselbe. Wird die Auszahlungsvariante einer lebenslangen Rente gewählt, muss nur der Ertragswert als Einkommen versteuert werden. Dieser beträgt nur einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Rente (etwa 15-20 Prozent, abhängig vom Alter). Da es sich bei einer Rente nicht um Kapitalerträge, sondern um Einkommen handelt, fällt in diesem Fall keine Abgeltungssteuer, sondern Einkommenssteuer an. Wer einmal grob überschlagen möchte, wird feststellen, dass bei einem persönlichen Einkommenssteuersatz von 30 Prozent und einem Ertragswert von 15 Prozent insgesamt nur etwa 4,5 Prozent der Rente versteuert werden müssen, was deutlich weniger ist, als die normalen 25 Prozent bei der Abgeltungssteuer.

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