Hinweise zur Abgeltungssteuer

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Die gute alte Lebensversicherung ist nicht nur eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge, sondern wird jetzt durch die Einführung der Abgeltungssteuer zusätzlich interessant. Denn die Erträge aus Kapitallebensversicherungen werden bei der Abgeltungssteuer nur zur Hälfte berücksichtigt, ältere Policen bleiben sogar gänzlich steuerfrei. Was für den Anleger im Einzelfall günstiger ist - die klassische Kapitalanlage mit der normalen laufenden Besteuerung in Höhe von 25 Prozent des Ertrages oder der Kauf einer Lebensversicherung und die einmalige Besteuerung der Hälfte aller Erträge. Was im Einzelfall günstiger ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da es in großen Maße von der jeweiligen Kapitalanlage bzw. der gewählten Lebensversicherung abhängt. Damit die Auszahlung aus einer Lebensversicherung unter die vergünstigte Besteuerung bei der Abgeltungssteuer fällt, sind zwei Bedingungen notwendig. Zum einen muss die Versicherung bereits mindestens 12 Jahre bestanden haben und weiterhin muss die Auszahlung spätestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen. Bedenken hinsichtlich der Krisensicherheit von Lebensversicherungen lassen sich dagegen schnell entkräften. Die Versicherungen verfügen über sehr gute Absicherungssysteme, die eigene Altersvorsorge ist somit gesichert. Wer dennoch keine Lebensversicherung abschließen möchte, aber trotzdem gut für die Abgeltungssteuer gewappnet sein will, dem kann der Abschluss eines Fondssparplans als erste Alternative vorgeschlagen werden.

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