Abgeltungssteuer
Kontenabfrage
Da haben sich einige sicher bereits zu früh gefreut: Leider wird die Möglichkeit einer Kontenabfrage durch das Finanzamt auch nach Einführung der Abgeltungssteuer Bestand haben. Obwohl es eigentlich kaum noch möglich ist Kapitalerträge am Fiskus vorbei zu schummeln, darf das Finanzamt versuchen, elektronisch die Konten jedes einzelnen Bürgers herauszufinden. Der Kontostand bleibt allerdings auch den Finanzbeamten verborgen, sie dürfen lediglich die Existenz von Konten und Depots ermitteln.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Depotwechsel
- • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- • Rückerstattung der Abgeltungssteuer
- • Wahl des richtigen Bundesschatzbriefes
- • Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
- • Besteuerung von Immobilien und Gold
- • Verrechnung von Gewinnen und Verlusten
- • Abführung der Abgeltungssteuer
- • Steuerliche Behandlung von Riester-Rente und Rürup-Rente
- • Höhe des Sparerfreibetrages
- • Schenkung von Fondsanteilen
- • Ermittlung der steuerpflichtigen Kursgewinne



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