Abgeltungssteuer

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

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Vieles wird im Zusammenhang mit Einführung der Abgeltungssteuer einfach abgeschafft, wie z.B. die Spekulationsfrist von einem Jahr, aber eben nicht alles. Der Solidaritätszuschlag beispielsweise muss auch nach dem 1. Januar 2009 ordnungsgemäß gezahlt werden. Demzufolge beträgt die tatsächliche Steuerbelastung auch nicht nur 25 Prozent, sondern 26,375 Prozent. Ähnlich verhält es sich mit der Kirchensteuer. Wer bereits jetzt kirchensteuerpflichtig ist, wird auch in Zukunft acht bzw. neun Prozent zusätzlich zu den erwähnten 25 Prozent auf Kapitalvermögen und Kapitaleinkünfte bezahlen müssen.

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