Abgeltungssteuer
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Vieles wird im Zusammenhang mit Einführung der Abgeltungssteuer einfach abgeschafft, wie z.B. die Spekulationsfrist von einem Jahr, aber eben nicht alles. Der Solidaritätszuschlag beispielsweise muss auch nach dem 1. Januar 2009 ordnungsgemäß gezahlt werden. Demzufolge beträgt die tatsächliche Steuerbelastung auch nicht nur 25 Prozent, sondern 26,375 Prozent. Ähnlich verhält es sich mit der Kirchensteuer. Wer bereits jetzt kirchensteuerpflichtig ist, wird auch in Zukunft acht bzw. neun Prozent zusätzlich zu den erwähnten 25 Prozent auf Kapitalvermögen und Kapitaleinkünfte bezahlen müssen.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Rückerstattung der Abgeltungssteuer
- • Wahl des richtigen Bundesschatzbriefes
- • Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
- • Besteuerung von Immobilien und Gold
- • Verrechnung von Gewinnen und Verlusten
- • Abführung der Abgeltungssteuer
- • Steuerliche Behandlung von Riester-Rente und Rürup-Rente
- • Höhe des Sparerfreibetrages
- • Schenkung von Fondsanteilen
- • Ermittlung der steuerpflichtigen Kursgewinne
- • Kauf von thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds
- • Nachkauf von Fondsanteilen



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