Abgeltungssteuer
Immobilien
Immobilienbesitzer können aufatmen: Die zehnjährige Spekulationsfrist für vermietete Immobilien wird auch nach Einführung der Abgeltungssteuer erhalten bleiben. Immobilienbesitzer können also ihre Häser getrost nach Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen, ohne dass diese Einkünfte im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert werden müssen.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Alte Zertifikate
- • Alte Wertpapiere
- • Sparbücher und Tagesgeld
- • Auswirkungen auf die Altersvorsorge
- • Auswirkungen auf die Einkommenssteuer
- • Kontenabfrage
- • Depotwechsel
- • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- • Rückerstattung der Abgeltungssteuer
- • Wahl des richtigen Bundesschatzbriefes
- • Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
- • Besteuerung von Immobilien und Gold



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