Abgeltungssteuer

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Die neue Abgeltungssteuer wirkt sich auf die Besteuerung von fast allen Geldanlagen aus, so auch auf Fonds. Wer noch steuerfreie Aktien- oder Rentenfonds erwerben möchte oder generell vorhatte in Fonds zu investieren, muss sich sputen, denn die alte Gesetzesregelung gilt nur noch bis zum Jahresende 2008. Wer jetzt noch investiert sollte auch darauf achten, dass es sich um einen thesaurierenden Fonds handelt. Im Gegensatz zu ausschüttenden Fonds werden hier die Zinsen nicht jährlich an die Anleger ausgeschüttet, sondern gleich wieder in neue Anteile innerhalb des Fonds investiert. Dadurch erhöht sich der Anteil des Anlegers am Fonds. Da die laufenden Erträge nach Abzug der Steuern direkt ins Fondsvermögen fließen, fallen im Laufe der Anlagezeit keine Ertragssteuern auf möglicherweise erzielte Kursgewinne an. Das gilt allerdings nur für Anteile, die noch vor der Einführung der Abgeltungssteuer gekauft werden, denn danach werden auch diese Gewinne ganz normal besteuert.

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