Abgeltungssteuer

Ermittlung der steuerpflichtigen Kursgewinne

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Mit Einführung der Abgeltungssteuer sind auch Kursgewinne steuerpflichtig. Doch wie ermittelt man korrekt den zu besteuernden Kursgewinn eines Wertpapiers? Indem man die Differenz zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung des Wertpapieres und dessen Anschaffungskosten bildet. Dabei ist es erlaubt, noch sämtliche Transaktionskosten, die beim Kauf oder Verkauf angefallen sind, ebenfalls von der Differenz mit abzuziehen.

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