Abgeltungssteuer
Auswirkungen auf die Einkommenssteuer
Kapitaleinkünfte, auf die bereits anonym Abgeltungssteuer von den Depotbanken abgeführt wurde, müssen ab 2009 nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Damit zählen diese Kapitaleinkünfte nicht mehr zum steuerpflichtigen Einkommen und erhöhen somit auch nicht die sogenannte Steuerprogression. Die neue Regelung ist vor allem für Anleger günstig, die besonders hohe Zins- und Dividendeneinnahmen vorzuweisen haben.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Kontenabfrage
- • Depotwechsel
- • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- • Rückerstattung der Abgeltungssteuer
- • Wahl des richtigen Bundesschatzbriefes
- • Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
- • Besteuerung von Immobilien und Gold
- • Verrechnung von Gewinnen und Verlusten
- • Abführung der Abgeltungssteuer
- • Steuerliche Behandlung von Riester-Rente und Rürup-Rente
- • Höhe des Sparerfreibetrages
- • Schenkung von Fondsanteilen



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