Abgeltungssteuer

Auswirkungen auf die Einkommenssteuer

Betriebshaftpflicht

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Bausparvertrag

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Kapitaleinkünfte, auf die bereits anonym Abgeltungssteuer von den Depotbanken abgeführt wurde, müssen ab 2009 nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Damit zählen diese Kapitaleinkünfte nicht mehr zum steuerpflichtigen Einkommen und erhöhen somit auch nicht die sogenannte Steuerprogression. Die neue Regelung ist vor allem für Anleger günstig, die besonders hohe Zins- und Dividendeneinnahmen vorzuweisen haben.

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