Abgeltungssteuer
Wahl des richtigen Bundesschatzbriefes
Bei den Bundesschatzbriefen gibt es ja seit jeher zwei grundsätzlich unterschiedliche Typen. Typ A ist die klassische Variante eines jährlich ausschüttenden Sparbriefes, während bei Typ B die Zinsen angehäuft und erst am Ende der Laufzeit mit einem Mal ausbezahlt werden. Welche der beiden Varianten nun hinsichtlich der Besteuerung im Rahmen der Abgeltungssteuer eher als Kapitalanlage gewählt werden sollte, hängt davon ab, wieviel der oder die Betreffende anlegen möchte und ob die dadurch zu erwartenden jährlichen Zinserträge den Sparer-Freibetrag deutlich überschreiten. Wer unter oder nur knapp über dem Freibetrag bleibt, für den ist Typ A sicherlich die bessere Variante. Typ B lohnt sich für diejenigen, die mit ihren Erträgen deutlich über dem Freibetrag liegen. Um die Besteuerung kommen sie zwar nicht herum, können aber zumindest einen Aufschub bis zum Ablauf des Schatzbriefes erwirken. Und wenn der Schatzbrief noch vor Ende 2008 gekauft wurde, dann spart man sich auch noch die bislang fällige Besteuerung der Erträge mit dem individuellen Einkommenssteuersatz. Das individuelle Durchrechnen beider Alternativen kann also tatsächlich bares Geld sparen.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
- • Besteuerung von Immobilien und Gold
- • Verrechnung von Gewinnen und Verlusten
- • Abführung der Abgeltungssteuer
- • Steuerliche Behandlung von Riester-Rente und Rürup-Rente
- • Höhe des Sparerfreibetrages
- • Schenkung von Fondsanteilen
- • Ermittlung der steuerpflichtigen Kursgewinne
- • Kauf von thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds
- • Nachkauf von Fondsanteilen
- • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
- • Wegfall der Spekulationsfrist



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