Abgeltungssteuer
Steuerliche Behandlung von Riester-Rente und Rürup-Rente
Für diejenigen, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben oder mit einer Rürup-Rente für den Ruhestand vorsorgen, ändert sich eigentlich mit der Einführung der Abgeltungssteuer erstmal nicht viel. Einzahlungen in diese Verträge werden gefördert und sind steuerfrei. Anders als bei normalen Fondssparplänen unterliegen beispielsweise zwischenzeitliche Dividendenzahlungen nicht der Abegeltungssteuer. Spätere Auszahlungen aus Riester-Rente oder Rürup-Rente im Ruhestand werden zwar (bislang) nicht von der Abgeltungssteuer erfaßt, müssen aber aller Voraussicht nach mehr und mehr zur Einkommenssteuer veranlagt werden und mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Der Steuersatz im Rentenalter ist von zahlreichen Faktoren abhängig, wie z.B. Einkommen, Familienstand, Kinder, Nebeneinkünften usw. Derzeit ist der Einkommenssteuersatz im Rentenalter meist niedriger als während der Erwerbszeit. Außerdem wird durch die Befreiung der zwischenzeitlichen Erträge von der Abgeltungssteuer der Zinseszinseffekt beim Sparen am Ende höher ausfallen als gewöhnlich.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Höhe des Sparerfreibetrages
- • Schenkung von Fondsanteilen
- • Ermittlung der steuerpflichtigen Kursgewinne
- • Kauf von thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds
- • Nachkauf von Fondsanteilen
- • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
- • Wegfall der Spekulationsfrist
- • Sichern der alten Steuerregeln
- • Lebensversicherungen
- • Geschlossene Fonds
- • Hohe Rendite trotz Abgeltungssteuer
- • Wertpapiere in ausländischen Depots
- • Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
- • Vorteile von Dachfonds



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