Abgeltungssteuer
Depotwechsel
Wer Wertpapiere besitzt, die bereits vor 2009 erworben wurden und nach Ablauf der einjährigen Haltefrist nun im Hinblick auf die Abgeltungssteuer mit Gewinn steuerfrei veräußert werden könnten, braucht nicht zu befürchten, dass dieser Status eventuell verloren gehen könnte, wenn das Depot von einer Bank zu anderen übertragen wird. Bei einem solchen Depotwechsel werden nämlich auch die Kaufzeitpunkte der betreffenden Wertpapiere mit übermittelt und die neue Bank führt die Anlagen genauso steuerfrei weiter wie bisher.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- • Rückerstattung der Abgeltungssteuer
- • Wahl des richtigen Bundesschatzbriefes
- • Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
- • Besteuerung von Immobilien und Gold
- • Verrechnung von Gewinnen und Verlusten
- • Abführung der Abgeltungssteuer
- • Steuerliche Behandlung von Riester-Rente und Rürup-Rente
- • Höhe des Sparerfreibetrages
- • Schenkung von Fondsanteilen
- • Ermittlung der steuerpflichtigen Kursgewinne
- • Kauf von thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds



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