Abgeltungssteuer

Kauf von thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds

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Fakt ist, wer vor Beginn des Jahres 2009 noch Aktien, Fonds oder ähnliches kauft, der kann Veräßerungsgewinne nach Ablauf der einjährign Haltefrist steuerfrei behalten. Gerade bei einer Fondsanlage stellt sich aber nun die Frage, welche Fondsvariante denn nun in steuerlicher Hinsicht die bessere ist: thesaurierende, also wiederanlegende oder ausschüttende Fonds. Zumindest steuerlich interessanter dürften die nicht ausschüttenden Fonds sein. Zwar sind auch bei ausschüttenden Fonds Kursgewinne zunächst steuerfrei, werden die Papiere jedoch nach 2009 angeschafft, dann fällt Abgeltungssteuer an und zwar auch für neue Anteile, die mit Hilfe der erhaltenen Ausschüttungen neu hinzugekauft wurden.

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