Abgeltungssteuer
Kauf von thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds
Fakt ist, wer vor Beginn des Jahres 2009 noch Aktien, Fonds oder ähnliches kauft, der kann Veräßerungsgewinne nach Ablauf der einjährign Haltefrist steuerfrei behalten. Gerade bei einer Fondsanlage stellt sich aber nun die Frage, welche Fondsvariante denn nun in steuerlicher Hinsicht die bessere ist: thesaurierende, also wiederanlegende oder ausschüttende Fonds. Zumindest steuerlich interessanter dürften die nicht ausschüttenden Fonds sein. Zwar sind auch bei ausschüttenden Fonds Kursgewinne zunächst steuerfrei, werden die Papiere jedoch nach 2009 angeschafft, dann fällt Abgeltungssteuer an und zwar auch für neue Anteile, die mit Hilfe der erhaltenen Ausschüttungen neu hinzugekauft wurden.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Nachkauf von Fondsanteilen
- • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
- • Wegfall der Spekulationsfrist
- • Sichern der alten Steuerregeln
- • Lebensversicherungen
- • Geschlossene Fonds
- • Hohe Rendite trotz Abgeltungssteuer
- • Wertpapiere in ausländischen Depots
- • Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
- • Vorteile von Dachfonds
- • Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer
- • Handlungsbedarf für den Anleger
- • Immobilien
- • Alte Zertifikate



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