Abgeltungssteuer
Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
Ab 2009 werden alle Kapital- und Zinserträge mit einer pauschalen Abgeltungssteuer belegt. Solche Zinserträge können beispielsweise aus einem Sparbuch resultieren oder aus einer festverzinslichen Wertpapieranlage. Kapitalerträge bei Aktien oder diversen Investmentfonds sowie bei Zertifikaten werden ebenfalls besteuert. Eigentlich unterliegen beinahe alle nennenswerten Geldanlagen der Abgeltungssteuer. Lediglich Versicherungen, wie die fondsgebundene Lebensversicherung oder die Private Rentenversicherung sowie alle staatlich geförderten Formen der Altersvorsorge unterliegen nicht der Ertragsbesteuerung. Riester-Renten und Rürup-Renten bleiben also weiterhin vorteilhaft für den Anleger. Das gilt auch für Fondssparpläne bei einer Fondsgesellschaft, solange sie auf Basis der Riester-Förderung funktionieren. Darüber hinaus fallen die gesetzliche Rente oder Sozialleistungen nicht unter die abgeltungssteuerpflichtigen Einnahmen.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Vorteile von Dachfonds
- • Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer
- • Handlungsbedarf für den Anleger
- • Immobilien
- • Alte Zertifikate
- • Alte Wertpapiere
- • Sparbücher und Tagesgeld
- • Auswirkungen auf die Altersvorsorge
- • Auswirkungen auf die Einkommenssteuer
- • Kontenabfrage
- • Depotwechsel
- • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- • Rückerstattung der Abgeltungssteuer
- • Wahl des richtigen Bundesschatzbriefes



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