Abgeltungssteuer
Wertpapiere in ausländischen Depots
Der Transfer von Wertpapieren in ein ausländisches Wertpapierdepot bringt im Hinblick auf die neue Abgeltungssteuer relativ wenig, denn jeder der seinen Wohnsitz in Deutschland hat muss sein Einkommen hier versteuern. Und dazu zählen eben auch Kapitaleinkünfte (Kursgewinnene, Dividenden, Zinsen usw.), selbst wenn diese aus dem Ausland stammen. Zwar müssen ausländische Kreditinstitute anders als inländische Banken die Abgeltungssteuer nicht direkt ans Finanzamt abführen. In der Einkommenssteuererklärung müssen diese Einkünfte aber dennoch in der entsprechenden Anlage aufgeführt werden. Sobald der Steuerbescheid ergeht, werden dann die pauschalen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berechnet und vom Finanzamt direkt eingezogen. Wer dem Fiskus ausländische Kapitaleinkünfte einfach verschweigt, begeht vorsätzlich eine Straftat, die entsprechend geahndet werden kann und auf Grund der verbesserten Aufklärungsmöglichkeiten der Finanzbehörden sicherlich auch geahndet werden wird.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
- • Vorteile von Dachfonds
- • Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer
- • Handlungsbedarf für den Anleger
- • Immobilien
- • Alte Zertifikate
- • Alte Wertpapiere
- • Sparbücher und Tagesgeld
- • Auswirkungen auf die Altersvorsorge
- • Auswirkungen auf die Einkommenssteuer
- • Kontenabfrage
- • Depotwechsel
- • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- • Rückerstattung der Abgeltungssteuer



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