Abgeltungssteuer
Alte Zertifikate
Für die Besteuerung von Zertifikaten gelten im Rahmen der Abgeltungssteuer andere Stichtage und Übergangsregeln, als bei Wertpapieren. Zertifikate, die nach dem 30. Juni 2009 verkauft werden, müssen unbedingt noch vor dem 14. März 2007 gekauft worden sein, um steuerfreie Gewinne realisieren zu können, vorausgesetzt die Spekulationsfrist von einem Jahr ist abgelaufen. Alle Kursgewinne von neueren Zertifikate unterliegen in vollem Umfang der Abgeltungssteuer.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Alte Wertpapiere
- • Sparbücher und Tagesgeld
- • Auswirkungen auf die Altersvorsorge
- • Auswirkungen auf die Einkommenssteuer
- • Kontenabfrage
- • Depotwechsel
- • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
- • Rückerstattung der Abgeltungssteuer
- • Wahl des richtigen Bundesschatzbriefes
- • Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Nichtveranlagungsbescheinigung
- • Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
- • Besteuerung von Immobilien und Gold
- • Verrechnung von Gewinnen und Verlusten



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