Abgeltungssteuer

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Zinszahlungen und Ausschüttungen, die nach dem 1. Januar 2009 ausbezahlt werden unterliegen sofort der Abgeltungssteuer, auch wenn es sich dabei um Wertpapiere handelt, die schon lange vor dem Stichtag erworben wurden. Für erwirtschaftete Kursgewinne gibt es allerdings eine Übergangsregelung. Demzufolge sind Gewinne die mit Kapitalanlagen erzielt worden dann steuerfrei, wenn die betreffenden Anlagen noch vor dem Stichtag gekauft wurden und die bislang gültige Spekulationsfrist von einem Jahr bereits abgelaufen war, als die Gewinne realisiert wurden. Mit dieser Regelung ist es Anlegern also möglich auch nach Einführung der Abgeltungssteuer steuerfreie Gewinne einzustreichen, wenn sie ihre Aktien, Anleihen oder Fonds noch vor dem 1. Januar 2009 erworben haben.

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