Abgeltungssteuer
Sichern der alten Steuerregeln
Daß die Abgeltungssteuer kommt und damit eine generelle Besteuerung von Zinsen und Kursgewinnen mit 25 Prozent, ist beinahe so sicher, wie das Amen in der Kirche. Wer clever ist, kauft jedoch bis zum Ende des Jahres 2008 noch Aktien, Anleihen oder Fonds. Damit bleiben wenigstens die Kursgewinne dieser Anlagen steuerfrei, wenn die betreffende Anlage bereits länger, als ein Jahr gehalten wurde. Die Zinsen und Dividenden werden allerdings ab Jahresbeginn 2009 sofort besteuert. Bei Zertifikate gilt die beschriebene Sonderregelung nur dann, wenn die Mindest-Haltefrist von einem eingehalten wird und wenn sie spätestens bis zum 14. März 2007 gekauft oder bis zum 30. Juni 2009 verkauft werden.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Lebensversicherungen
- • Geschlossene Fonds
- • Hohe Rendite trotz Abgeltungssteuer
- • Wertpapiere in ausländischen Depots
- • Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
- • Vorteile von Dachfonds
- • Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer
- • Handlungsbedarf für den Anleger
- • Immobilien
- • Alte Zertifikate
- • Alte Wertpapiere
- • Sparbücher und Tagesgeld
- • Auswirkungen auf die Altersvorsorge
- • Auswirkungen auf die Einkommenssteuer



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