Hinweise zur Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer Aktie
Will man den neuen Regelungen zur Abgeltungssteuer etwas Positives abgewinnen, so könnte man sagen: Ab Anfang 2009 müssen Anleger und Sparer nur noch einen einzigen pauschalen Steuersatz von 25 Prozent beachten. Für die Besitzer von Aktien hat das Ganze allerdings einen bitteren Beigeschmack. Mit der Einführung des einheitlichen Steuersatzes entfallen nämlich für sie einige der bishe geltenden Steuervergünstigungen. So sind vereinnahmte Dividenden ab 2009 in voller Höhe zu versteuern, das bisherige Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft. Außerdem wird bei Aktien und anderen Wertpapieren die Spekulationsfrist gestrichen. Das bedeutet im Klartext: Kursgewinne aus Aktien werden unbefristet und ohne Abschlag besteuert. Für die Übergangszeit bis zum 1. Januar 2009 gilt noch das alte Steuerrecht. Wer vor dem Stichtag Aktien kauft, kann Kursgewinnen bei einem späteren Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten zeitlich unbegrenzt steuerfrei einnehmen. Erträge aus Aktienanlagen werden auch nach der neuen Regelung nur dann besteuert, wenn sie über den geltenden jährlichen Sparer-Freibetrag (801 Euro für Ledige, 1602 Euro für Verheirate) hinausgehen.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Geschlossene Fonds
- • Hohe Rendite trotz Abgeltungssteuer
- • Wertpapiere in ausländischen Depots
- • Ausnahmen von der Abgeltungssteuer
- • Vorteile von Dachfonds
- • Zusammenhang mit dem persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer
- • Handlungsbedarf für den Anleger
- • Immobilien
- • Alte Zertifikate
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- • Sparbücher und Tagesgeld
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