Abgeltungssteuer
Absetzbarkeit von Finanzierungskosten
Wer auf Kredit spekuliert, also einen Kredit aufnimmt, um damit weitere Aktien oder andere Wertpapier zu kaufen wird künftig die Finanzierungskosten, also die Kreditzinsen nicht mehr von seinen Kapitalerträgen abziehen und damit steuerlich geltend machen können. Auch für diejenigen, die auf Kredit spekulieren gilt die Höchstgrenze des Sparerfreibetrag. Alle Kapitalerträge, die diesen Betrag übersteigen, müssen ohne Abzüge mit dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent versteuert werden.
Weitere interessante Hinweise zur Abgeltungssteuer:
- • Besteuerung von Immobilien und Gold
- • Verrechnung von Gewinnen und Verlusten
- • Abführung der Abgeltungssteuer
- • Steuerliche Behandlung von Riester-Rente und Rürup-Rente
- • Höhe des Sparerfreibetrages
- • Schenkung von Fondsanteilen
- • Ermittlung der steuerpflichtigen Kursgewinne
- • Kauf von thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds
- • Nachkauf von Fondsanteilen
- • Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
- • Wegfall der Spekulationsfrist
- • Sichern der alten Steuerregeln
- • Lebensversicherungen
- • Geschlossene Fonds



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